Betreuungsrecht: Unterstützung im Ehrenamt. Damit Vertraute für Selbstbestimmung sorgen können

Das Fachforum fand in Kooperation mit den Thüringer Ministerien für Justiz, Migration und Verbraucherschutz sowie für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie statt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Angehörige und nahestehende Personen, die fast die Hälfte aller rechtlichen Betreuungen übernehmen, nachhaltig gestärkt werden können.

Eingangs stellten Chelion Catharina Kalb und Klaus Brockhoff die Situation in Thüringen dar – hier wir bundesweit zeigt sich: Angehörige Betreuer*innen erzielen häufig gute Ergebnisse, weil sie die Lebenswelt der Betroffenen kennen. Gleichzeitig führt ihr emotionales Engagement auch zu Überforderung – verschärft durch bürokratische Hürden, unverständliche Anträge und wiederkehrende Nachweise.

Diskutiert wurden Formen wie Tandem-Betreuung, geteilte Verantwortlichkeiten und die stärkere Einbindung von Betreuungsvereinen. Deren Angebote stoßen aber noch zu selten auf Resonanz, auch weil Kontakte zu den Ehrenamtlichen schwer zu halten sind. Hier wurde angeregt, Gerichte sollten Vereine systematisch im Verpflichtungsgespräch benennen.

Ein zentrales Thema war der notwendige Kulturwandel in Behörden: Mehr Vertrauen gegenüber Angehörigen, einfachere Kommunikation, Abbau formaler Hürden und digitale Lösungen. Unterstützung im Betreuungswesen muss sich an den Betroffenen orientieren, nicht primär an Verwaltungsabläufen. Für die Zukunft wurden übereinstimmend stärkere Rechte von Angehörigenvertretungen und klarere Rollenverteilung zwischen Justiz, Sozialleistungsträgern und Vereinen genannt. Partizipation und ein Bewusstseinswandel seien zentrale Voraussetzungen, um das Ehrenamt im Betreuungsrecht zu stärken.

Veranstaltungsnummer

3.8

Datum

17.09.2025 (Mittwoch)

Uhrzeit

16.30 Uhr - 18.00 Uhr

Raum

Adam Ries (2. OG)

Speaker*innen

Moderation