Die unmittelbaren Auswirkungen des demografischen Wandels, der Inflation und nicht zuletzt die steigenden Personalkosten belasten Leistungsträger und Leistungserbringer sozialer Infrastruktur und sozialer Dienstleistungen gleichermaßen. Die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern werden in der Regel prospektiv verhandelt. Es entstehen zusätzliche Kosten, die häufig nicht refinanziert werden. Besonders leidtragend sind die sogenannten freiwilligen Leistungen. Dadurch steigt die Gefahr von Einschränkungen sozialer Dienstleistungen und existenziellen Risiken bezüglich der bestehenden Angebotsstruktur. Politik, Verwaltung und soziale Dienstleister müssen gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen, um eine kundenorientierte, qualifizierte und wirtschaftliche Erbringung sozialer Dienstleistungen auf lange Sicht zu sichern. Die entscheidende Frage ist, welche Ressourcen die Gesellschaft zukünftig für die Bewältigung von systemrelevanten Risiken aufbringen kann und will.

 

Im Fachforum wurde diskutiert, wie die Handlungsfähigkeit des Sozialstaates gesichert und wie die kommunale Angebotsstruktur, insbesondere freiwillige Leistungen, auf lange Sicht erhalten werden können. Die zentralen Botschaften waren:

  • Es muss gelingen, Verwaltungsprozesse deutlich zu vereinfachen und die Zeitenwende bei anderen Themen sinnvoll mit sozialen Themen zu verknüpfen.
  • Um die Handlungsfähigkeit des Sozialstaates zu erhalten, braucht es Reformen - insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich. Wichtig ist die die Stärkung von Eigen- und Mitverantwortung der Bürger*innen.
  • Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen gefährdet massiv deren Handlungsfähigkeit. Notwendige Investitionen werden heruntergefahren. Gefordert werden höhere kommunale Anteile an der Gemeinschaftssteuer. Die Kommunen sollten eigenständig über die Verwendung der Mittel aus Bundes- und Landesprogrammen entscheiden können.
  • Das Thüringer Programm der Familienförderung zeigt, wie Kommunen durch das Land zielgerichtet und vereinfacht gefördert werden können. Eine Mindestfördersumme wurde gesetzlich festgelegt. Auf der Grundlage kommunaler Sozialplanung fließen die Mittel direkt an kommunale Gebietskörperschaften und nicht an Einrichtungen.
  • Öffentlich-Private Partnerschaften (Planen, Bauen und Finanzieren aus einer Hand) sichern soziale Infrastruktur auch bei begrenzten öffentlichen Mitteln. Durch eine klare Vertragsgestaltung können Projektrisiken besser verteilt und beherrscht werden.

 

Die Präsentationen zum Download:
- Lars Bagemihl
- Martin Esch
- Prof. Dr. Ronny Freier
- Dr. Stefanie Kretzschmar
- Flroain Schilling
- Fragen der Moderation

Veranstaltungsnummer

4.7

Datum

18.09.2025 (Donnerstag)

Uhrzeit

9.30 Uhr - 11.00 Uhr

Raum

Carl-Zeiss-Saal links (1. OG)

Speaker*innen

Moderation