Im Fachforum wurde die Frage diskutiert, wie Klimaschutz, Kinderrechte und Kinderschutz systematisch miteinander verbunden werden können. Eingangs wurde auf die demografische Minderheit junger Wahlberechtigter hingewiesen: Nur rund 13 Prozent der Wahlbevölkerung sind 18–29 Jahre alt, während die Mehrheit der Stimmen und Mandate auf ältere Generationen entfällt. Diese ungleiche Repräsentation verdeutliche, welche Altersgruppen maßgeblich politische Entscheidungen auf höchster Ebene bestimmen. Zugleich wurde an das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 erinnert, dass den Schutz der Lebensgrundlagen für kommende Generationen hervorhob. Weder dieses Urteil noch die 2023 erfolgte Präzisierung der UN-Kinderrechtskonvention zum Recht auf eine saubere Umwelt hätten bislang zu angemessenen politischen Maßnahmen geführt.

Mehrere Beiträge betonten die Diskrepanz zwischen rechtlichen Normierungen, die Kinderrechte und Beteiligung bereits stärken, und deren mangelnder Umsetzung. Ein Grund hierfür liege in einem adultistischen Diskurs, der Kinder noch immer nicht als handelnde Akteure der Gegenwart anerkenne. Kritisch wurde zudem angemerkt, dass Bewegungen wie „Fridays for Future“ die Adressat*innen der Kinder- und Jugendhilfe kaum erreichten. In der Kommunalpolitik sei die geringe Repräsentanz junger Menschen im Allgemeinen, junger Frauen und Eltern kleiner Kinder als Mandatsträger*innen ein zentrales Problem, das einen Paradigmenwechsel erfordere.

Praxisberichte verdeutlichten, dass lokale Klimaschutzstrategien nur wirksam seien, wenn sie gemeinsam mit jungen Menschen entwickelt und finanziell hinterlegt würden. Genannte Beispiele reichten von LED-Beleuchtung in Jugendclubs bis zu Gartenanlagen in Kindertagesstätten. Notwendig seien zudem verbindliche Hitzeschutzpläne in Schutzkonzepten, etwa durch Schattenplätze auf Spielplätzen, Dachbegrünung oder hitzeunempfindliche Spielgeräte. Solche Maßnahmen eröffneten Chancen für eine ämterübergreifende Zusammenarbeit. Das Thema Kommunaler Klimaschutz müsse intersektional betrachtet werden und entsprechende Schutzmaßnahmen für besonders vulnerable Gruppen ergriffen werden.

Deutlich wurde, dass die „Stadt der Zukunft“ ohne die aktive Einbindung junger Menschen nicht denkbar ist. In der Kinder- und Jugendhilfe können bereits kleine Projekte wie gemeinsame Balkonbepflanzungen Beteiligung fördern und einen niedrigschwelligen Zugang zum Thema Kilmaschutz in Einrichtungen bedeuten. Für die Umsetzung sind jedoch zusätzliche Mittel in kommunalen Haushalten und Einrichtungen nötig. Bislang tragen oft einzelne Pionier*innen die Verantwortung. Einigkeit bestand darin, dass die Kinder- und Jugendhilfe Klimaschutz nicht als Zusatzthema, sondern als genuinen Bestandteil ihres Auftrags nach § 1 Abs. 3, Satz 5 SGB VIII verstehen sollte – auch mit Blick auf Lobbyarbeit für bessere Rahmenbedingungen und eine generationengerechte Zukunft.

Die Präsentationen zum Download:
- Baro Vicenta Ra Gabbert

Veranstaltungsnummer

2.3

Datum

17.09.2025 (Mittwoch)

Uhrzeit

14.00 Uhr - 15.30 Uhr

Raum

Joseph Meyer (2. OG)

Speaker*innen

Moderation