Zusammenfassung

Prof. Dr. Heike Wiemert von der Katholischen Hochschule NRW erläuterte in ihrem Vortrag die lebensweltlichen Risikofaktoren, die dazu führen können, dass Kinder mit Behinderungen besonders häufig von Gewalt betroffen sind.
Die Vielfalt kindlicher Bedürfnisse wird im derzeitigen Kinderschutzsystem noch nicht hinreichend berücksichtigt. Daher sei es notwendig, im Kinderschutz eine intersektionale Perspektive einzunehmen, um mögliche Teilhabebarrieren und Schutzlücken frühzeitig zu erkennen. Erforderlich sei eine Gesamtstrategie für den inklusiven Kinderschutz, die diesen als prozesshaftes Geschehen versteht – von Prävention über Intervention bis hin zu Nachsorge und Aufarbeitung – und dafür geeignete Maßnahmen und Angebote entwickelt.

Darüber hinaus bestehe ein erheblicher Bedarf an empirischer Forschung zur Gewaltbetroffenheit sowie zu geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen von Kindern mit Behinderungen. Denn Datenlücken können zugleich Kinderschutzlücken bedeuten. Prof. Wiemert betonte, dass inklusiver Kinderschutz ein Menschenrecht sei und daher verbindlich umgesetzt werden müsse. Von besonderer Bedeutung seien dabei eine professionelle Haltung sowie organisationale Strukturen, die Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen konsequent an deren Bedarfen ausrichten und umsetzen. Ebenso notwendig sei eine professionelle kontinuierliche Reflexion bestehender Machtverhältnisse in Einrichtungen, bzw. in Sorgebeziehungen.

Im Gespräch der Podiumsteilnehmenden wurde zugleich deutlich, dass sich die Praxis auf sehr unterschiedlichen Ebenen der Umsetzung bewegt. Betont wurde insbesondere die zentrale Bedeutung einer rechtskreisübergreifenden Kooperation im Kinderschutz und die Überwindung von Systemgrenzen und -logiken. Dafür brauche es verbindliche Kooperationsvereinbarungen und klare Kommunikationswege zwischen den verschiedenen Rechtskreisen. Unterstützend können hierbei auch gemeinsame Formate der Fort- und Weiterbildung wirken. Nach wie vor bestehen bei Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe erhebliche Unsicherheiten und Wissenslücken – etwa im Hinblick auf die lebensweltlichen Risikofaktoren von Kindern mit Behinderungen oder in der unterstützen Kommunikation.

Weiterführende Informationen zum Thema inklusiver Kinderschutz:

  • DV 17/23 Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes:
  • Handreichung BbP

-       https://bbpflegekinder.de/aktuelles-und-termine/neuigkeiten/handreichung-fuer-die-ausbildung-von-kinderschutzfachkraeften-und-insoweit-erfahrenen-fachkraeften-im-inklusiven-kinderschutz/

  • Tandem BTL

Veranstaltungsnummer

3.3

Datum

17.09.2025 (Mittwoch)

Uhrzeit

16.30 Uhr - 18.00 Uhr

Raum

Ernst Abbe (2. OG)

Speaker*innen

Moderation